Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Das Schulministerium des Landes Nordrhei-Westfalen informiert aufgrund des Orkans >Sabine< über die Schulpflichtigkeit von Schülerinnen und Schülern. Grundsätzlich gilt: „Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern nicht am Unterricht teilnehmen wird.” Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de